Fakten

Zeitarbeitunternehmen sind Beschäftigungsunternehmen mit Arbeitsplätzen bei ihren Kunden, auf denen Zeitarbeitnehmer vertragsgemäß ihre Arbeitsleistung erbringen. Zeitarbeitunternehmen sind Arbeitgeber wie andere Arbeitgeber auch; es gelten die Sonderregelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Jeder Arbeitnehmer erhält grundsätzlich einen schriftlichen, unbefristeten Arbeitsvertrag mit den üblichen Leistungen wie Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- Pflege- und Unfallversicherung, bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, gesetzlichen Kündigungsschutz

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Die Chancen für Zeitarbeitnehmer auf eine feste Anstellung in ihrem Einsatzunternehmen sind gut. Eine Untersuchung des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln (IW) im Auftrag des Bundesverbandes Zeitarbeit Persanaldienstleistungen (BZA) belegt, das fast 25 Prozent des Beschäftigten bei den Unternehmen „kleben“ bleiben, die sie angefordert haben.

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