Ein Arbeitgeber wie alle anderen auch

Zeitarbeitunternehmen sind Beschäftigungsunternehmen mit Arbeitsplätzen bei ihren Kunden, auf denen Zeitarbeitnehmer vertragsgemäß ihre Arbeitsleistung erbringen. Zeitarbeitunternehmen sind Arbeitgeber wie andere Arbeitgeber auch; es gelten die Sonderregelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).
Jeder Arbeitnehmer erhält grundsätzlich einen schriftlichen, unbefristeten Arbeitsvertrag mit den üblichen Leistungen wie Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- Pflege- und Unfallversicherung, bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, gesetzlichen Kündigungsschutz u.ä.
Es wird ein Arbeitsvertrag mit einem Zeitarbeitunternehmen als meinem Arbeitgeber abgeschlossen. In der Regel wird ein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis vereinbart.
Das Zeitarbeitunternehmen entsendet den Zeitarbeiter zur Arbeitsleistung an andere Betriebe, die seine Kunden sind. Hierfür hat das Zeitarbeitunternehmen eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Arbeit.

Es kann nacheinander bei mehreren Firmen gearbeitet werden. Der Arbeitgeber bleibt aber stets das Zeitarbeitunternehmen, von dem der Zeitarbeiter auch seine Vergütung, Urlaub usw. erhält. Viel Abwechslung also mit einem einzigen festen Arbeitsvertrag bei einem Zeitarbeitunternehmen.

Share

Comment on "Ein Arbeitgeber wie alle anderen auch"

Leave comment